Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Schritt 1 von 2

Anmeldung und Einwilligungserklärung

Damit die Therapie zu Ihrer und unserer Zufriedenheit ablaufen kann, möchten wir Sie vor Beginn der Behandlungsserie mit
unserer Praxisorganisation vertraut machen.
  • Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Termine, die nicht oder
    sehr kurzfristig abgesagt werden, werden wir Ihnen gemäß § 615 BGB persönlich privat in Rechnung gestellt. Die Höhe entspricht den entfallenen Kosten
    und kann jederzeit bei uns erfragt werden. Wir bitten hierfür um Verständnis. (Diese Regelung ist auch im Falle „höherer Gewalt“ gültig) (§§ 615, 304 BGB).
  • Eigenverantwortlich können Sie bei uns die von ihrer Krankenkasse gezahlte Behandlung (Dauer in der Regel 15-20 Minuten) auf privater Kostenbasis verlängern. Bitte geben Sie uns hierzu vor der Terminvereinbarung Bescheid.
  • Gesetzlich Versicherte müssen gemäß § 32 SGB V pro Verordnung einen Eigenanteil (Zuzahlung) in Höhe von 10,00 € zzgl. 10% des Rezeptwertes
    entrichten. Die Zuzahlung ist spätestens bei der zweiten Behandlung in bar oder per EC-Karte zu zahlen
    . Diese Gebühr ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von allen Praxen in gleicher Höhe erhoben. Von dieser Regelung nicht betroffen sind Minderjährige und von der Zuzahlung befreite Patienten.
  • Um Ihrer Problematik bestmöglich und gezielt zu behandeln werden wir bei Ihrem ersten Termin einen ausführlichen Befund erheben.
  • Für privat Krankenversicherte ist das durch den Honorarvertrag vereinbarte Honorar bindend. Die Höhe der einzelnen Gebühren bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem 1,8- bis 2,3-fachen des in der GbüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten) genannten Regelsatzes. Dies kann bei Heilmittelleistungen von der Erstattungshöhe Ihrer Versicherung abweichen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über eine mögliche Differenz. Der Rechnungsbetrag ist unabhängig durch die Erstattung Dritter (z.B. Krankenkasse) sofort fällig und mit der Rechnungsstellung sofort zu begleichen.
Einverständniserklärung